Was für manchen Sektfreund interessant sein dürfte...
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Sekt oder Qualitätsschaumwein
Dieser ist nicht auf die Herstellung im Inland oder deutsche Grundweine beschränkt. Die Bestimmungen gelten EU-weit, auch für Produkte aus Drittländern, wenn sie entsprechend hergestellt wurden. Das fertige Produkt muss mindesten 10 Vol.% Alkohol enthalten. Inländischer Qualitätsschaumwein oder Sekt muss eine zweite Gärung durchlaufen haben. Ferner sind je nach Herstellungsverfahren gewisse Mindestlagerzeiten vorgeschrieben. Erzeugnisse unterhalb dieses Qualitätslevels dürfen nur als Schaumwein verkauft werden.
Bei Qualitätsschaumwein b.A. (bestimmte Anbaugebiete) oder Sekt b.A.
Dazu müssen die Grundweine zu 100% aus dem benannten Gebiet kommen. Außerdem muss sich das Produkt einer amtlichen Prüfung unterziehen und erhält eine amtliche Prüfungsnummer (A.P. Nr.). Entsprechendes gilt für Rebsorten-Sekte und die Angabe kleinerer Gebiete wie Ortsnamen oder Lagen. Bei letzteren müssen 85% des Grundweins aus dem kleineren Gebiet, jedoch stets zu 100% aus dem bestimmten Anbaugebiet stammen.
Champagner Die Bezeichnung entspricht einem Qualitätschaumwein b.A. Die Grundweine müssen zu 100% aus der Champagne, die Gegend um Reims und Epernay, in Frankreich stammen. Zur Herstellung sind nur drei Rebsorten erlaubt: Pinot noir = blauer Spätburgunder, Pinot Meunier = Schwarzriesling und Chardonnay. Die "Ausfuhr" von stillem Champagner-Wein ist nur in Flaschen erlaubt, so dass andernorts kein Champagner hergestellt wird. Die Verwendung des Wortes Champagner oder anklingende Worte dürfen für andere Sekte, Weine oder Herstellungsverfahren nicht verwendet werden.
Crémant
Durch den Schutz von Champagner wurde die schon zuvor für gehobenen französischen Schaumwein gebräuchliche Bezeichnung Crémant EU-weit zugelassen. Sie gilt grundsätzlich nur für weiße oder rosé Schaumweine mit geschützten geographischen Angaben oder Ursprungsbezeichnungen, in Deutschland also für Schaumweine, die den Voraussetzungen für Sekt b.A. entsprechen. Die Trauben müssen von Hand gelesen worden sein. Die Reifung auf der Flasche und Hefe nach der zweiten Gärung muss mindestens neun Monate betragen. Ferner gibt es Vorschriften für die schonende Pressung. Es dürfen nicht mehr als 100 l Most aus 150 kg Lesegut gewonnen werden. Hinzu kommen Grenzen für Süße und Schwefel.
Flaschengärung
Bei dieser Angabe muss die zweite Gärung in der Flasche erfolgt sein. Dort muss das Erzeugnis mindestens neun Monate Reifung durchlaufen haben. Die Bezeichnung ist nur bei Sekt, also bei Qualitätsschaumwein oder Qualitätsschaumwein b.A. zulässig.
Rüttelpult
Damit bezeichnet man die Gestelle, meist aus Holz, auf welchen die Flaschen nach der Flaschengärung kopfüber gesteckt werden. Durch sich über Wochen hinziehendes wiederholtes allmähliches Drehen der Flaschen oder des Gestells (rütteln) wird die Hefe in den Flaschenhals befördert. Durch entsprechendes Öffnen der Flasche wird die Hefe entfernt. Dies bezeichnet man als degorgieren. Die nun fehlende Menge wird anschließend durch die Dosage ersetzt, welche häufig in Wein gelösten Zucker enthält.
Die Geschmacksbezeichnungen bzw. Angaben über die Süße/Zuckergehalt besagen:
brut nature (naturherb): kein Zuckerzusatz. Der Zuckergehalt des fertigen Erzeugnisses liegt unter 3 Gramm/Liter
extra brut (extra herb): zwischen 0 und 6 g/l Zuckergehalt
brut (herb): unter 12 g/l Zuckergehalt
extra dry (extra trocken, sehr trocken): zwischen 12 und 17 g/l
trocken (dry, sec): zwischen 17 und 32 g/l
halbtrocken (medium dry, demi sec): zwischen 32 und 50 g/l
mild (süß, doux): mehr als 50 g/l
Trocken steht bei Sekt also für gut süß, zwischen 17 und 32 g/l Zucker. Das bedeutet bei Wein – bis 18 g/l Liter zählt als halbtrocken – schon gut süß. Ist etwas verwirrend, hat sich aber so entwickelt.
Sektsteuer
Schon seit dem deutschen Kaiserreich gibt es die Sektsteuer. Sie beträgt heute 136 € je Hektoliter, also rund 1,02 € je 0,75 l Flasche. Wer also einen „billigen“ Sekt ersteht, muss wissen, dass für die Qualität kaum noch etwas übrig bleibt, wenn man die Sektsteuer, Flasche, Fracht und Verkaufsspannen abzieht, ganz zu schweigen von 19% Mehrwertsteuer, die ja auch noch abgeführt werden müssen.
Fotos: soweit nicht anders angegeben bonvinitas bzw. PR der Weinerzeuger