Weine von der Ruwer dürfen wieder die Bezeichnung Ruwer allein tragen

ohne den Zusatz „Bereich“

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Blick ins Ruwertal. In der Mitte Kasel, links die Lage Kaseler Nies’chen, vom VDP als „Große Lage“ klassifiziert. Foto: Touristinformation Ruwer/Eike Bock' Blick ins Ruwertal. In der Mitte Kasel, links die Lage Kaseler Nies’chen, vom VDP als „Große Lage“ klassifiziert. Foto: Touristinformation Ruwer/Eike Bock
Ab dem Weinjahrgang 2019 gibt es eine bezeichnungsrechtliche Änderung für Weine aus dem Bereich Ruwer im Weinanbaugebiet Mosel. Künftig darf „Ruwer“ ohne den Zusatz Bereich auf dem Etikett stehen. Hintergrund ist, dass der ursprüngliche Gebietsname Mosel-Saar-Ruwer zum 1. August 2007 gesetzlich zu Mosel verkürzt worden war und so Ruwer ins Abseits geriet.
 

Das Ruwertal ist ein Seitental der Mosel, das bei Ruwer, ein Trierer Stadtteil, ins Moseltal mündet, und den kleinsten der sechs Bereiche im Weinbaugebiet Mosel bildet. Er umfasst die Lagen im Ruwertal mit seinen Seitentälern von Sommerau bis Eitelsbach. 180 Hektar sind bestockt, zu fast 90 Prozent mit Riesling. Der Ruwer-Riesling gilt schon seit dem 19. Jahrhundert als Spezialität der Mosel-Region mit besonderer Feinheit, Mineralität und großer Lagerfähigkeit. Ruwer-Rieslinge gehörten um 1900 zu den teuersten Weißweinen der Welt. Seit dem frühen 20. Jahrhundert wurde Ruwer daher meist in einem Atemzug mit Mosel und Saar genannt und schließlich zu einem Bestandteil der offiziellen Gebietsbezeichnung Mosel-Saar-Ruwer bis zum oben genannten Datum.

Die zusätzliche Bezeichnung „Ruwer“ zu Qualitätswein bzw. Prädikatswein Mosel, nicht „Bereich Ruwer“, war bislang aufgrund der Namensrechte von Lagenweinen aus dem Ort Ruwer nicht möglich. Auf diese Änderung haben Winzer, Verbände und Kommunalpolitiker mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz seit Jahren hingearbeitet. Vorbild waren die Kollegen im Weinbaubereich Saar. Dort ist seit mehr als zehn Jahren häufig der Bereichsname Saar allein groß auf Weinetiketten zu finden. Fast alle größeren Weingüter mit Rebflächen an der Saar führen einen „Saar Riesling“ im Angebot. Diese Weine sind für viele große Weingüter inzwischen zu Produkten mit einem Markencharakter geworden. 

An der Ruwer sollte dies auch so werden. Dem standen aber bislang rechtliche Hürden im Weg. Das deutsche Weinrecht erlaubt, den Bereichsnamen ohne den Zusatz „Bereich“ auf das Etikett zu drucken, sofern es keine Ortsnamen oder Einzellagenbezeichnungen gibt, mit denen es zu Verwechslungen kommen kann. Da es im Stadtteil Ruwer bis vor einigen Jahren noch Weinlagen gab, die den Begriff Ruwer als Ortsname führen durften, war es für Weine aus anderen Lagen im Ruwertal nicht möglich, den Namen „ihres“ Tals ohne Zusatz „Bereich“ auf das Etikett zu schreiben.

2019 wurde in dieser Sache eine wichtige Änderung erreicht. Auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer wurden die inzwischen nicht mehr bewirtschafteten Weinbergslagen im Stadtteil Trier-Ruwer aus dem Lagenverzeichnis gelöscht. Damit besteht nun keine Kollision mehr mit Orts- oder Lagenweinen, die den Namen Ruwer in der Weinbezeichnung führen. Die Ortsbeiräte der Trierer Stadtteile Ruwer und Kürenz sowie der Stadtrat von Trier machten mit entsprechenden Beschlüssen den Weg frei für die Nutzung des Begriffes Ruwer allein für alle im Ruwertal erzeugten Weine.

Quelle: Moselwein e.V.
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