Neu bei Sekt: Folienverkleidung nicht mehr zwingend

neue EU-Verordnung - dazu Alexander Tacer vom Verband Deutscher Sektkellereien

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Von  2601
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Jeder kennt die klassische Sektaufmachung mit den traditionellen Folien um den Flaschenhals, was bisher Vorschrift war. Zu der Neuerung befragte bonvinitas Alexander Tacer, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Sektkellereien.
 

bonvinitas. Herr Dr. Tacer, wie war es genau genommen bisher?

Alexander Tacer: Schon immer war die Folienhülle um den Flaschenhals ein Erkennungsmerkmal für Schaumweine von hoher Qualität und gehört zu einer gesetzlichen Regelung für diese Produkte. Die Sektkapsel ist Teil der sogenannten Schaumweinausstattung und sieht für Qualitätsschaumweine eine spezielle Flasche, einem pilzförmigen Stopfenverschluss, eine Haltevorrichtung (Agraffe – dazu unten mehr) und eine Umkleidung des Flaschenhalses mit einer Folienhülle vor. Diese Regelung (Artikel 57 der EU-Verordnung 2019/33) wurde vor rund 30 Jahren auf europäischer Ebene eingeführt, um zu vermeiden, dass minderwertige Imitate in der bekannten Schaumweinausstattung verkauft werden. Verbraucher können also an der Sektkapsel sofort einen qualitativ hochwertigen Schaumwein erkennen.

bonvinitas: Was ändert sich jetzt?

Alexander Tacer: In einer am 8. August 2023 veröffentlichten Änderungsverordnung der maßgeblichen EU-Vorschrift wurde die bislang gültige Schaumweinausstattung angepasst. Sekterzeugern bleibt es nun freigestellt, auf die Folie als Teil der Schaumweinausstattung zu verzichten, sofern sie sicherstellen, dass durch deren Fehlen keinerlei Sicherheitsrisiko, beispielsweise durch eine manipulierte Agraffe, besteht. Die anderen charakteristischen Elemente der Schaumweinausstattung bleiben weiter bestehen und dürfen in ihrer Gesamtheit auch nicht für andere Produkte außer Schaumweine genutzt werden.

bonvinitas: Wie ist die Meinung Ihres Verbands dazu?

Alexander Tacer: Die Gesetzesnovelle hat Auswirkungen auf den bisher exklusiven Sekt-Look und bietet Herstellern künftig für die Vermarktung mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Als Verband sehen wir in der traditionellen, als Qualitätsmerkmal gelernten Schaumweinausstattung die Orientierungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher. Nachhaltigkeit nehmen wir sehr ernst. Obgleich die Foliennutzung ökologisch buchstäblich wenig ins Gewicht fällt, sehen wir großes Potenzial in der Verwendung abbaubarer Folienmaterialien. Die Schaumweinausstattung schreibt weder eine bestimmte Länge noch ein bestimmtes Material für die Folien vor, so dass auch kürzere Folien verwendet werden können. 

bonvinitas: Was bedeutet dies wohl aus Sicht der Verbraucher?

Alexander Tacer: Der Schaumweinmarkt in Deutschland ist schon jetzt sehr vielfältig. Wenn in Zukunft Qualitätsschaumweine mit oder ohne Folie angeboten werden, müssen Konsumentinnen und Konsumenten sich mehr mit den Produkten beschäftigen. Wer gewohnte Erwartungen erfüllen will, muss genau darauf achten, was er in den Warenkorb legt.

bonvinitas: Herr Dr. Tacer, bonvinitas dankt Ihnen für diese Ausführungen.

bonvinitas zur Agraffe:

Die Agraffe bei SektDer Begriff kommt ursprünglich vom Bau und meint eine sichtbare hakenförmige Verbindung von Steinen, z.B. beim Schlussstein eines Bogens. Bei Sekt meint die Agraffe die Drahthalterung über dem Sektkorken, die verhindert, dass der Korken bei hohem Kohlensäuredruck unkontrolliert herausfliegt. Bei Naturkorken wird noch ein kleines Metallplättchen verwandt, die s.g. Plaque, damit der Draht in den Naturkorken nicht einschneidet und sich auf diese Weise lockert, was bei Plastikkorken nicht nötig ist. Auch hier geht es um Qualitätsmerkmale, so dass eine Agraffe für Perlwein nicht zulässig ist. Daher sind die meisten Seccos mit Schraubverschluss ausgestattet.

Foto Sektflaschen: stockphoto-graf – Adobestock; Foto Dr. Tacer: PR; Foto Agraffe: Gina Sanders – Adobestock. Die Fragen stellte Dieter Simon, Herausgeber und Chefredakteur bonvinitas – auch für den Text Agraffe verantwortlich.

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