Das Bundeskabinett beschloss gestern, sich der EU zu fügen, die schon lange das deutsche Branntweinmonopol als unzulässige Subvention beanstandet.
Zum Hintergrund: Abfindungsbrenner, insbesondere die über 20.000 Kleinbrenner, können einen Teil ihrer Branntweinsteuer durch die Ablieferung von Bränden zu festgelegten Preisen an die Monopolverwaltung begleichen. Diese reinigt und konzentriert den Sprit und verkauft ihn am Markt. Er landet unter anderem im Benzin. Wenn man die Steuer herausrechnet, ist dies für das Monopol nicht kostendeckend und damit eine unzulässige Subvention der Brennereien. Abfindungsbrenner sind in der Regel landwirtschaftliche Betriebe, die das selbst erzeugte Obst – auch Korn oder Kartoffeln – einmaischen und zu Schnaps brennen. Das Brennen und die vorhandene Maischemenge muss gemeldet werden, so dass die daraus mögliche Alkoholausbeute und Steuer errechnet werden können. Dies in aller Kürze – die Einzelheiten sind natürlich komplizierter und finden sich im Branntweinmonopolgesetz – wer sich da durchforsten will.
Kornbrenner dürfen laut Kabinettsbeschluss schon ab Ende 2013 keinen Alkohol mehr an das Monopol abliefern, Obst-Kleinbrenner dann ab Ende 2017. Bisher gibt es einen gespaltenen Steuersatz. Der normale Tarif beträgt 1303 Euro pro Hektoliter Alkohol, Abfindungsbrenner bezahlen 1022 EURO/hl. Ob dieser günstigere Tarif bleibt, ist unklar. Natürlich muss alles noch durch den Bundestag.
Klar ist jedenfalls, dass die Kleinbrenner dann auch die bisher abgelieferten „Wässerchen“ auf dem Markt verkaufen müssen. Die Angebotsmenge wird steigen, was auf den Preis drückt. Wahrscheinlich werden viele Kleinbrenner aufgeben. Andererseits dürfte das Exportverbot fallen, das bisher für die Brände aus Abfindungsbrennereien gilt. Dieter Simon