Weinbergsflächen bei Rüdesheim abgewertet
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In Rüdesheim wurde im Bereich Bischofsberg ein Baugebiet ausgewiesen und bereits teilweise bebaut. Die im Bild unten rot markierte Fläche hat eine Größe von 1,8 Hektar und wurde bisher in der Gütekartierung „Erstes Gewächs“ geführt.
Grund: Kaltluft staut sich zurück
Der bereits jetzt bebaute Bereich (1,4 Hektar) wurde vom Weinbauamt herausgenommen, da eine bebaute Fläche nicht weiter geführt werden kann, teilte der Rheingauer Weinbauverband mit. Durch die Bebauung entstehe auf den betroffenen Weinbergsflächen nun ein Rückstau der abfließenden Kaltluft, der zur Herausnahme des Bereiches aus der Gütekartierung führt.
Der Vorstand des Rheingauer Weinbauverbandes hat daher in der Vorstandssitzung vom 3. November 2015 auf Anraten der betrauten Fachkommission beschlossen, dass die Abgrenzung auf den Weg zurückgeführt wird. Durch diese Änderung haben drei Betriebe Teilflächen der Gütekarte des Ersten Gewächses verloren.
Flächen werden streng kontrolliert
Peter Seyffardt, Präsident des Rheingauer Weinbauverbandes, begründet den Vorstandsbeschluss mit den permanenten Kontrollen der Ersten Gewächs-Flächen: „Der Rheingauer Weinbauverband nimmt die Aufgabe der Überwachung der Gütekarte sehr ernst. Dadurch sichern wir den hohen Qualitätsanspruch dieser Flächen.“ Gleichzeitig bedauerte er, dass die wertvollen Flächen verloren gehen und angrenzende Flächen weinbaulich an Wert verlieren. Im Hauptausschuss des Weinbauverbandes wurde Seyffardt Unterstützung für seine Haltung zugesichert.
Was ist ein "Erstes Gewächs"?
„Erstes Gewächs“ ist eine Qualitätsbezeichnung, die es nur im Rheingau gibt. Seit 1999 können Riesling und Spätburgunder aus entsprechend klassifizierten Lagen so ausgezeichnet werden. Voraussetzung für das Prädikat ist ein klimatisch begünstigter Standort und geeigneter Boden. Dazu kommen ein spezieller Rebschnitt, selektive Handlese und trockener Ausbau. Bevor ein Wein als „Erstes Gewächs“ auf den Markt kommen darf, wird seine Qualität bei einer sensorischen Prüfung durch Fachleute festgestellt. Ein Riesling dieser Kategorie darf frühestens am 1. September des Jahres nach der Lese verkauft werden, die Spätburgunder wiederum ein Jahr darauf. Rund ein Drittel der Weinbergsflächen im Rheingau sind als Lagen für Erstes Gewächs ausgewiesen.
Fotos: deutscheweine.de/DWI, Karte: Rheingauer Weinbauverband
Textquelle: Rheingauer Weinbauverband