Interview mit Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, zum neuen deutschen Weinrecht

das in der Reform begriffen ist - was bringt das für den Weinfreund?

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Von  3609
Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft. Foto: Torsten Silz' Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft. Foto: Torsten Silz
Im Prinzip haben wir durch die EWG-Weinmarktordnung von 1970 praktisch das französische Weinrecht, das die Einstufung Qualitätswein an die Herkunft, sprich das Terroir bindet. Entsprechend sollten/müssen die Qualitätsweinbaugebiete bis hin zu kleineren Rebflächen streng bewertet und abgegrenzt werden. Dies war seinerzeit noch stark vom Gedanken der Marktregulierung und des Abbaus von Überschüssen geprägt. In Deutschland ist man dem ausgewichen, hat die bekannten (inzwischen) 13 großen bzw. größeren Anbaugebiete pauschal als große Qualitätsweinbaugebiete festgeschrieben, zur Regulierung die Qualitätsstufen nach Öchslegraden definiert und ergänzend die Qualitätsweinprüfung eingeführt. Wobei die Basisstufe Tafelwein, inzwischen deutscher Wein bzw. geschützte geografische Angabe, sprich Landwein, kaum eine Rolle spielen.
 
Seither wurde die (inzwischen) EU-Weinmarktordnung mehrfach präzisiert, und die anderen europäischen Weinbauländer haben sie weitgehend in ihr nationales Recht übernommen, indem sie Qualitätsgebiete definiert sowie vielfach auch die Qualitätsweinprüfung eingeführt haben. Doch in Deutschland ist es seit nun fast 50 Jahren beim „Öchsle-System“ geblieben. Unsere Lagebezeichnungen haben daher mehr beschreibenden Charakter, definieren aber entgegen dem EU-Recht keine Qualitätsstufen. Nun möchte die Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner, das Thema anpacken und unser Weinrecht stärker der EU angleichen, sprich die Qualität stärker von der Herkunft her definieren. Dazu hat bonvinitas folgendes Interview mit ihr geführt:
 
bonvinitas: Frau Ministerin, Sie packen nun die Anpassung des deutschen Weinrechts an das der EU endlich an. Was hat Sie grundsätzlich dazu bewogen?
 
Julia Klöckner: Mit der Novelle des Weingesetzes will ich neue Vermarktungsperspektiven für unsere Winzerinnen und Winzer in Deutschland eröffnen, mehr Wertschöpfung und den Ausbau der Marktanteile deutscher Weine erreichen. Gerade auf den Exportmärkten sind Marktanteile verloren gegangen. Vom Nachfragewachstum der vergangenen Jahre haben viele nicht profitiert. Entscheidend ist ein einheitlicher Rechtsrahmen. Als Richtschnur für die Winzer, aber vor allem auch um den Verbrauchern die neuen Weinprofile klar und verständlich zu kommunizieren. Bei der Überarbeitung nehmen wir dabei gleichermaßen die Interessen aller Erzeugergruppen in den Blick - Fassweinerzeuger, Selbstvermarkter, Genossenschaften oder Kellereien.
 
bonvinitas: Sehen Sie Unzulänglichkeiten bei der Definition der Qualitätsstufen (vorwiegend) nach Öchslegraden, und wenn ja welche?

Julia Klöckner: Der traditionelle deutsche Qualitätsansatz - ‚Qualität im Glase‘ - muss historisch eingeordnet werden - es gab gute Gründe für diese Definition. Deutschland hat die nördlichsten zusammenhängenden Weinbaugebiete der Welt. Noch bis zum Ende der 80er Jahre war es teilweise eine Herausforderung, reife Trauben zu erzeugen. Es gab regelmäßig Jahrzehnte, die sich in qualitätsmäßig schwache, normale und gute Jahrgänge aufteilen ließen. Folglich stand die Erreichung hoher Mostgewichte im Fokus.

Das hat sich gewandelt, auch aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels - die Temperaturen während der Vegetationsperiode sind um ein Grad Celsius gestiegen. Seit über 30 Jahren gab es keinen Jahrgang mehr, bei dem die Mostgewichte wirklich unzureichend waren. Entsprechend ist nicht mehr die Erzeugung reifen Lesegutes die Herausforderung, sondern die Profilierung der Gebiete am Markt. Wir müssen daher daran arbeiten, die Angabe der Herkunft mit einer klar definierten Qualität zu verbinden. Nach dem Grundsatz: Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität.

Das schließt nicht aus, dass wir insbesondere im Hinblick auf die Prädikatsstufen über eine Aufwertung der Begriffe nachdenken sollten und neben den Oechslegraden andere Parameter stärker berücksichtigen, beispielsweise Erzeugungsmethoden.
 
bonvinitas: Welche Vorteile sehen Sie bei der Definition der Qualitätsstufen nach Herkunft?
 
Julia Klöckner: Haben Anbaugebiete ein klares Profil, verbindet der Weinkonsument die Herkunft mit spezifischen Eigenschaften des Weins. Die Mosel, der Mittelrhein oder der Rheingau sind bekannt für außerordentliche Rieslingweine - in den Ausprägungen leicht und feinfruchtig bis gehaltvoll, je nach Ausbauart. Baden mit seinem Schwerpunkt auf den Pinotrebsorten steht für wunderbare Essensbegleiter. Die Verbindung der Herkunft mit einem Qualitäts- und Geschmacksprofil, erleichtert den Verbrauchern die Auswahl und ist ein Vorteil am Markt. Gerade auch international.
 
bonvinitas: Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um auch in Deutschland Qualitätsregionen in neuer Weise zu definieren und festzuschreiben? 
 
Julia Klöckner: Vorrangig sind hier die Erzeuger gefragt oder die von ihnen gebildeten Schutzgemeinschaften. Wichtig ist sich darauf zu verständigen, welche Geschmacksprofile, Rebsorten, Anbau- und Erzeugungsverfahren es sind, die die Weine der jeweiligen Region auszeichnen, besonders machen.
 
bonvinitas: In diesem Zusammenhang taucht das Wort Schutzgemeinschaft auf. Was hat es damit auf sich?
 
Julia Klöckner: Sämtliche Erzeuger eines Weines mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder auch mit einer geschützten geografischen Angabe erzeugen ihre Weine nach einer einheitlichen ‚Grundrezeptur‘. Diese Rezeptur ist in so genannten Produktspezifikation oder Lastenheften festgelegt. Um sicherzustellen, dass Änderungen geordnet erfolgen und vor allem von einer breiten Mehrheit getragen werden, können sich die Erzeuger zur einer Organisation – umgangssprachlich ‚Schutzgemeinschaft‘ – zusammenschließen. Ein Beispiel für eine Änderung wäre zum Beispiel die Aufnahme einer neuen Rebsorte in die Produktspezifikation. Da solche Entscheidungen alle Erzeuger eines Gebietes betreffen, haben sie alle das Recht, Mitglied einer Schutzgemeinschaft zu werden oder zumindest mit ihrer Stimme dort vertreten zu sein. 
 
bonvinitas: In Italien gibt es z.B. die DOC- und die höher eingestuften DOCG-Gebiete, die teils ineinander liegen. So umfasst das weltberühmte Barolo-DOCG-Gebiet nur 1.800 Hektar Rebfläche von 11 Gemeinden, wovon manche Gemarkungen nur teilweise ins Barolo-Gebiet ragen. In Frankreich gibt es um die 400 AOC Qualitätsweinbauregionen mit teils weiteren Treppchen wie „Premier Cru“ oder „Grand Cru“, die alle streng gebietsmäßig geregelt sind – natürlich je mit weiteren Vorgaben wie Sorten, Hektarhöchsterträge, Reifungszeit im Fass usw.. Wie ist Ihre Meinung zu kleineren Qualitätsgebieten und solchen weiteren Qualitätstreppchen, natürlich mit entsprechenden Vorgaben auch in Deutschland?
 
Julia Klöckner: Mein Eindruck ist, dass in der Weinwirtschaft der starke Wunsch nach einer stärkeren Profilierung der Herkunftsweine besteht. Der Deutsche Weinbauverband hat dazu ein Modell präsentiert. Im Grundsatz kann ich das gut nachvollziehen, nur müssen wir darauf achten, Winzer und Verbraucher nicht zu überfordern. Denn hier geht es ja um Qualitätsstufen, also eine Profilierung innerhalb eines Anbaugebietes oder eines Gebietes mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Zwei solcher Stufen scheinen mir noch gut vermittelbar - bei vier oder mehr dürften auch Weinexperten ihre Schwierigkeiten bekommen. Schließlich haben wir unterhalb der Anbaugebiete ja auch noch die Landweine sowie die Kategorie ‚Deutscher Wein`.
 
bonvinitas: In Deutschland spielen ja die Sorten eine große Rolle. Viele Winzer präsentieren auf den Vorderetiketten nur ihren Namen, die Sorte und das Weinbaugebiet, während die kleinteiligen gesetzlichen Angaben auf dem Rückenetikett verschwimmen. Auf französischen Etiketten findet man vielfach keine Sortenangabe. Und nochmals zum Beispiel Barolo: Dieser muss zu 100% aus Nebbiolo bestehen, die Sortenangabe ist jedoch nicht zulässig. Sie versteht sich von selbst, denn die Herkunftsangabe definiert einen bestimmten Typ Wein (dem dieser dann auch standhalten muss). Was halten Sie davon?
 
Julia Klöckner: Das Beispiel des Barolo zeigt sehr anschaulich das klassische romanische Terroirprinzip und seine konsequente Umsetzung. Letztlich liegt es an den Erzeugern, die sich fragen müssen, welche Botschaft sie mit den Angaben auf dem Etikett setzen wollen. Ist die Herkunft entscheidend - wie bei geschützten Weinnamen -, sollte die Rebsorte nachrangig sein. Soll ein Rebsortenwein vermarktet werden, kann die Herkunft in den Hintergrund rücken. Dann bewegt man sich in einem anderen Segment. 
 
bonvinitas: Seit 2013 geistert das EU-Zauberwort „geschützte Ursprungsbezeichnung“, Abkürzung g.U. (in Deutsch), für Lebensmittel und dann bald auch für Wein aus entsprechenden Qualitätsregionen durch die Lande, die damit einen Qualitätswein ausweisen (werden/sollen). Der Verbraucher kann bislang wohl nicht viel damit anfangen, und g.U. klingt nicht sehr toll. Das Wort Qualität taucht dabei überhaupt nicht auf. Was meinen Sie dazu?
 
Julia Klöckner: Die Angabe ist seit der Weinmarktreform 2008 grundsätzlich verpflichtend bei allen Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Bei uns in Deutschland fallen hierunter die Weine der einzelnen Anbaugebiete. Mit der Regelung sollte eine Vereinheitlichung der zuvor in den Mitgliedstaaten national geregelten Begriffe für die geschützte Herkunftsangabe erfolgen. Im Gegenzug durften die Mitgliedstaaten letztere als so genannte traditionelle Begriffe schützen lassen. In Deutschland betrifft dies die Begriffe ‚Qualitätswein‘ und ‚Prädikatswein‘. Außerdem wurde den Erzeugern seitens des EU-Rechts freigestellt, ersatzweise weiterhin die traditionellen Begriffe zu verwenden. Wir sind hier weitergegangen, haben festgelegt, dass ein traditioneller Begriff in Verbindung mit dem Namen des Anbaugebietes verwendet werden muss. Somit stehen die Begriffe ‚Qualitätswein‘ und ‚Prädikatswein‘ sozusagen synonym für geschützte Ursprungsbezeichnung. Und diese Begriffe dürfen für andere Weine nicht verwendet werden.
 
bonvinitas: Was ändert sich mit der Anpassung an die EU für die Weinfreunde? Wie können sie die Weinetiketten dann lesen? Müssen sich die Weinfreunde dann viele Gebiete merken? Was dürfen die Weinfreunde in Puncto Qualität erwarten?
 
Julia Klöckner: Das Weinangebot wird immer bunter und vielfältiger. Angefangen von den Rebsorten über besondere Herstellungsverfahren bis hin zur Ausstattung. Viele Erzeuger verfolgen eigene Marketing- und Markenkonzepte. Es wird Wert gelegt auf Individualität. Für den Verbraucher macht es das nicht leichter. Daher wollen wir im Hinblick auf herkunftsgeschützte Erzeugnisse eine bessere Orientierung schaffen. Verbraucher sollen auf den ersten Blick beispielsweise geografische von nicht-geografischen Bezeichnungen unterscheiden können. Zum einen, weil es sich bei den geografischen Angaben um geschützte Bezeichnungen handelt und zum anderen, weil von diesen Erzeugnissen bestimmte herkunftsbezogene Qualitätskriterien erfüllt werden müssen. Eine Profilierung regional- oder lagentypischer Herkunftsweine ergibt nur Sinn, wenn sie auch auf dem Etikett erkennbar wird.
 
bonvinitas: Noch ein Wort zur Flexibilität des neuen Weinrechts. In Frankreich gibt es die „Conseils interprofessionnels du vin“, wo die Winzer zusammen mit den Vermarktern gewisse Vorgaben der Weinbereitung bzw. Bezeichnung je Jahrgang anpassen können. In Deutschland wurden ja die Weichen in diese Richtung gestellt. Was konnten Sie dazu beitragen?
 
Julia Klöckner: Sie sprechen einen wichtigen Aspekt an. Italienische und französische Erzeuger haben viel mehr Möglichkeiten zur Angebotssteuerung als unsere heimischen Winzer. Auch wir prüfen die Option, den Schutzgemeinschaften entsprechende Handlungsspielräume und damit deutlich mehr Flexibilität bei der Vermarktung ihrer Erzeugnisse zu eröffnen. 
 
bonvinitas: Frau Ministerin Klöckner, wir danken Ihnen für diese Ausführungen.
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