Minister Wissing: Weinbau als Kulturerbe schützen

Anträge müssen Weinerzeuger selbst stellen

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Von  2660
Als Beispiel: Der Wiltinger Saarbogen zwischen Wiltingen und Kanzem. Foto: Christopher Arnoldi' Als Beispiel: Der Wiltinger Saarbogen zwischen Wiltingen und Kanzem. Foto: Christopher Arnoldi
Der Rheinland-Pfälzer Weinbauminister Dr. Volker WissingDer Rheinland-Pfälzer Weinbauminister, Volker Wissing, regt an, die Weinkultur als immaterielles Kulturerbe schützen zu lassen. Das hat Wissing unlängst auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Weinbauverbandes in Neustadt an der Weinstraße empfohlen.
 
„Wein prägt unser gesamtes Bundesland. Er prägt die Landschaft, die Traditionen sowie die Kultur unseres Landes. Rheinland-Pfalz ist Weinland Nr.1 und ist das größte Weinanbaugebiet in ganz Deutschland. Dies umfasst die vielen Winzerinnen und Winzer, die einmalige Kulturlandschaft rund um die Weinberge in den Weinanbaugebieten Ahr, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen. Auch die Weinstuben und Straußwirtschaften der Weinregionen sind einmalig. Die Weinkultur ist identitätsstiftend für ganz Rheinland-Pfalz – und damit ein schützenswertes Kulturgut“, betont Wissing, dessen Vorschlag auch Klaus Schneider, Präsident des deutschen Weinbauverbandes, begrüßt.
 

Beispiel Bierkultur

2016 wurde beispielsweise die belgische Bierkultur in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit der UNESCO aufgenommen. Hieran könnte eine Eintragung der Weinkultur anknüpfen. Die Repräsentative Liste des immateriellen Weltkulturerbes enthält kulturelle Ausdrucksformen wie beispielsweise Musik und mündliche Überlieferungen sowie Bräuche, Feste und Handwerkskünste. „Die Eintragung unserer Weinkultur in das Verzeichnis ist mehr als ein symbolischer Akt. Er dokumentiert, dass unser Wein mehr ist als ein x-beliebiges Lebensmittel, sondern Teil unserer Lebensweise ist. Wir bekennen uns dazu, unsere identitätsstiftende Weinkultur weiter zu pflegen und zu stärken. Rheinland-Pfalz wäre ohne Wein ein anderes Land“, so Wissing.
 

Anträge müssen Winzer selbst stellen

Die Eintragung als immaterielles Kulturerbe verläuft als Bottom-up-Prozess, so dass nicht Behörden, sondern die Kulturtragenden – also die Weinerzeuger selbst – Anträge auf Eintragung in die Liste des immateriellen Weltkulturerbes stellen können. Im Abstand von zwei Jahren findet ein Auswahlverfahren statt. Nachdem die Bundesländer eine Vorauswahl treffen, prüft die Kultusministerkonferenz die Anträge und übermittelt sie dann an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe. Das nächste Antragsverfahren findet im Jahr 2019 statt.
 
Im bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 72 Kulturformen. Das Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen.
 
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Foto Wissing: PR
 
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