Wer nach Frankreich fährt muss ein Alkoholteströhrchen dabei haben. Ab 1. Juli 2012 ist dies in Frankreich für alle Kraftfahrzeuge ab 50 Kubikzentimeter vorgeschrieben.
Die Röhrchen gibt es im Handel, auch in Deutschland über das Internet zu bestellen – sofern nicht ausverkauft. Es gibt verschiedene Ausfertigungen, auch mit elektronischer Anzeige und mehrfach zu benützen. Man muss nur darauf achten, dass es sich im Geräte handelt, die in Frankreich zugelassen sind. Ab 1. November 2012 kostet es 11 EURO Strafe, wenn man kein solches Gerät dabei hat.
Text: Dieter Simon, Quelle: International Federation of Wine and Spirits Journalists and Writers; www.fijev.org