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Bundestags beschließt neues Weingesetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Herkunft, Qualität, Profilierung – bessere Rahmenbedingungen für den deutschen Wein

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Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vor dem Bundestag bei ihrer Rede am 26.11.2020 zum neuen WeingesetzDie Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vor dem Bundestag bei ihrer Rede am 26.11.2020 zum neuen Weingesetz

Dazu teilt das Ministerium mit: 

Die Novelle des Weingesetzes – in Verbindung mit der Änderung der Weinverordnung – soll dazu führen, dass die deutschen Winzer ihren Absatz wieder steigern können und bessere Erlöse erzielen. Denn Deutschland partizipiert derzeit nicht am grundsätzlichen Wachstum innerhalb der Europäischen Union – das zeigen die Exportzahlen: Der Wert der deutschen Weinausfuhren ist von 434 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 307 Millionen Euro in 2018 gesunken. Während der Wert der Weinausfuhren der EU insgesamt von 6,1 Milliarden auf 11,6 Milliarden gestiegen ist. Beim Volumenvergleich ist der gleiche Trend zu beobachten: Die EU verzeichnet im genannten Zeitraum ein Plus von 31 Prozent, Deutschland ein Minus von 55 Prozent.
 

Die Bundesministerin Julia Klöckner: „Trotz herausragender Weine verlieren unsere Winzer im internationalen Vergleich Marktanteile. Hier will ich gegensteuern. Einerseits, um es für die Verbraucher am Weinregal einfacher und verständlicher zu machen. Andererseits um dazu beizutragen, dass die Winzer auch Preise erzielen können, die der Qualität angemessen sind. Dafür steigen wir ein in ein neues System des Weinrechts. Wir setzen auf eine stärkere Herkunftsprofilierung, eine bessere Absatzförderung und mehr Planungssicherheit für die Erzeuger.“

Die Kernpunkte der Weinrechtsreform lauten:

1. Stärkere Herkunftsprofilierung:

Das deutsche Qualitätsweinsystem soll – in Anlehnung an das romanische Modell – stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Die klar erkennbare Herkunft auf dem Etikett steht im Vordergrund.

  • Grundlage ist eine sogenannte Herkunftspyramide – angefangen bei „Deutschem Wein“ bis hinauf zum Lagenwein an der Spitze.
  • Für Verbraucher soll künftig klar erkennbar sein, dass bei den einzelnen Kategorien gewisse Mindestanforderungen gelten.
  • Deshalb soll zukünftig für die Qualität vor allem entscheidend sein, „wo“ ein Wein angebaut wird und nicht mehr nur der Reifegrad der Trauben. Das so genannte „terroir“ soll eine größere Rolle spielen: Boden, Klima, Umwelteinflüsse und natürliche Gegebenheiten bestimmen neben menschlichen Einflüssen maßgeblich die Weinqualität.

2. Planungssicherheit für die Winzer durch Begrenzung der Neuanpflanzung von Weinreben

Die genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen von Weinreben wird auf jährlich 0,3 Prozent beschränkt, um ein Überangebot zu verhindern.  

  • Momentan werden in Deutschland auf gut 100.000 Hektar Wein angebaut, dementsprechend dürfen bis einschließlich 2023 höchstens rund 300 Hektar Reben jährlich neu angepflanzt werden.

3. Verbesserte Absatzförderung, Stärkung des Marketings

  • Die Mittel für die Absatzförderung auf Bundesebene werden um 500.000 Euro von 1,5 auf zwei Millionen Euro aufgestockt.
  • Denn klar ist: Das neue System kann nur funktionieren, wenn es gut kommuniziert wird.

Die entsprechende Rede der Bundesministerin aus dem Bundestag am 26.11.2020 findet sich hier.

Anmerkungen von bonvinitas

bonvinitas gratuliert Julia Klöckner, dass diese große Hürde des neuen Weingesetzes genommen wurde. Die erste europäische Weinmarktordnung kam 1971, damals noch von der EWG. Im Prinzip folgte sie dem französischen Weinrecht, das die Qualitäts-(Pyramide) an das Wachstum bzw. die Herkunft bindet mit entsprechenden Vorgaben, wie Qualität der Lagen, Rebsorten, Mindestalkoholgehalte, Zeitpunkt des in den Verkehr Bringens und andere. In Deutschland hatte man sich bisher weitgehend allein an das Öchslesystem gehalten. Nun folgen wir endlich - nach fast 50 Jahren - der Idee des europäischen Weinrechts. Wir freuen uns, dass Julia Klöckner dies jetzt in Angriff nimmt. Vor Inkrafttreten muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Es wird erwartet, dass es dort ca. Mitte Dezember zur Abstimmung kommt. (Dieter Simon)

Quelle und Foto: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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