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Richtig: “Löss” nicht schützbar

Written by Dieter Simon  3000  
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Da wollte sich doch tatsächlich ein Winzer das Wort “Löss” als Marke schützen lassen. Zunächst wurde dies vom Deutschen Patentamt eingetragen, was bei diesem Allgemeinwort schon sehr verwunderlich ist. Dann gab’s von einem Kollegen Widerspruch, genauer einen Antrag auf Löschung, der sich zum Rechtsstreit entwickelte.

Unlängst hat das Bundespatentgericht entschieden: “Löss” ist nicht schützbar, zumindest nicht für Wein bzw. alkoholische Getränke (ohne Bier) in der betreffenden Klasse 33. Der Hinweis auf Löss werde von vielen Weinerzeugern verwendet, insoweit bestünde ein Interesse der Allgemeinheit. Außerdem bezeichne das Wort „Löss“ eine bestimmte Bodenart, jedoch keine hinreichende und allgemein unterscheidbare Eigenschaft eines Weines, so in der Urteilsbegründung. Der Eintrag muss also gelöscht werden. Finde ich richtig.

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