Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und LandwirtschaftNachdem man sich in Deutschland rund 50 Jahre geweigert hat, sich dem mehr romanisch geprägten europäischen Weinrecht, das die Qualitätsstufen prinzipiell an der Herkunft bindet, anzupassen und rechtliche Klimmzüge gemacht hat, legt Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, nun einen Referentenentwurf zur Änderung des deutschen Weingesetztes und der Weinverordnung vor, die dem europäischen Weinrecht folgt. Wenn das so durch Bundestag und Bundesrat geht, kann es bis ca. Weihnachten 2020 in Kraft treten.
Man kennt ja die entsprechenden Stufen aus Frankreich oder Italien wie z.B. AOP (Appellation d'Origine Protégée ) oder DOCG (Denominazione di Origine Controllata e Garantita) je streng verbunden mit einem genau abgegrenzten Gebiet und weiteren Qualitäts- und Sortenvorgaben.
Nun soll es so auch bei uns kommen, und es ist für deutsche Weine eine entsprechende und klarere Qualitätspyramide zu erwarten, die sich in erster Linie an der Herkunft festmacht und dem Grundsatz folgt: Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität. So ergibt sich folgende neue Qualitätspyramide:
Deutscher Wein und Landwein
Die unterste Stufe bildet „Deutscher Wein“ ohne nähere Herkunftsbezeichnung, die auf dieser Stufe nicht gestattet ist. Erlaubt sind neben den allgemeinen Pflichtabgaben wie Nennvolumen und Alkoholgehalt nur Rebsorte/n und Jahrgang, sowie Geschmacksangaben wie "trocken" oder "lieblich", was übrigens für alle Stufen gilt.
Landwein ist laut EU Wein mit „geschützter geografischer Angabe“. Die Gebiete sind auch für Deutschland festgelegt, wie z.B. Landwein Neckar. Die Bezeichnung Landwein kann dann sogar entfallen, wenn „geschützte geografische Angabe“ (Abkürzung g.g.A.) genannt wird.
Gebietsweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Abkürzung g.U.)
Hier sind die Gebiete festgelegt, aus denen der Wein kommen muss, was schon geschehen ist (
wir haben beispielhaft berichtet). Es sind prinzipiell die bekannten deutschen Weinbaugebiete. Doch es können von den entsprechenden Winzern auch kleinere Gebiete als geschützte Ursprungsbezeichnung beantragt werden, wovon es schon welche gibt (wie z.B. der Bürgstädter Berg -
wir haben berichtet). Die Qualitätsanforderungen sind bei einer Gebietsanagabe entsprechend höher, wie Mindestmostgewichte, zugelassene Rebsorten und Qualitätsweinprüfung, was entsprechend auch für die weiteren Stufen gilt. Neu ist, die Bezeichnung Qualitätswein kann entfallen. Es kann dann z.B. heißen „Rheinhessen geschützte Ursprungsbezeichnung“.
Bereich und Großlagen/Region
Weitere kleinere Herkunftsbezeichnungen sind der Bereich und Großlagen. Wird ein Bereich genannt, muss das Wort Bereich hinzugefügt werden. Neu ist, dass zu einer Großlage das Wort „Region“ hinzugefügt werden muss.
Neu gefasst: Ortsangaben
Jetzt wird es strenger. Angaben von Gemeinden oder Gemeindeteilen sind nur möglich für Weine, welche die schon bisher geltenden Mindestalkoholanforderungen (Öchslegrade) für „Kabinett“ mitbringen. Und sie dürfen nicht vor dem 1. Januar nach der Ernte auf den Markt kommen.
Neu gefasst: Einzellagen
Noch strenger sind die Voraussetzungen für die Nennung von Einzellagen: Ebenfalls die genannte „Kabinett-Regel“, keine Vermarktung vor dem 1. März nach der Ernte und enger eingegrenzte zugelassene Rebsorten. Außerdem: Weine mit Einzellage und über 20 g/l Restzucker dürfen nicht angereichert (Erhöhung des Alkoholgehalts durch Zuckerzugabe vor der Gärung) sein und müssen dann ein Prädikat tragen, wie z.B. Spätlese.
Prädikatsweine
Prädikatsweine, wie Kabinett, Spätlese, Auslese, Beeren- und Trockenbeerenauslese sowie Eiswein bleiben davon unberührt, wie auch Bezeichnungen wie Selection. Dafür sollen die bisherigen Bestimmungen gelten.
Fazit
Wir werden also europäischer. Mit ein Grund war offensichtlich, dass deutsche Weine international weniger gekauft wurden, vielleicht weil unsere bisherigen Qualitätseinstufungen international weniger verständlich waren. Möge sich das ändern.
Text: Dieter Simon, Chefredakteur und Herausgeber bonvinitas. Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Foto im Aufmacher: Frank Fischbach¸ Foto Julia Klöcker: Torsten Silz